Zu gut für die Tonne – unser Tipp zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Als Safthersteller sind wir dazu verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf unseren Säften anzugeben. Damit garantieren wir, dass die Säfte bis zu diesem Datum ungeöffnet ihre Qualität behalten. Doch wie bei vielen anderen Lebensmitteln auch, sind die meisten Säfte auch darüber hinaus noch genießbar. Da lohnt es sich, die Säfte mit den Sinnen zu überprüfen (Sehen, Riechen, Schmecken) und individuell zu entscheiden, ob der Saft vielleicht noch viel zu gut für die Tonne ist.
Macht mit und helft dabei, weniger Lebensmittel wegzuwerfen! Die Umwelt wird es euch danken.